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Kostenzuschuss für Psychotherapie durch die Krankenkasse

Sie haben die Möglichkeit, einen Antrag auf Kostenzuschuss durch die Krankenversicherung zu stellen.
Wird dieser genehmigt, erstatten Ihnen die Kassen einen Teil des an die bezahlten Honorars zurück.

Die Krankenkassen leisten allerdings nur dann einen Zuschuss, wenn eine so genannte krankheitswertige Störung (Diagnose nach ICD10) vorliegt, da die Sozialversicherung nur Krankenbehandlung finanzieren darf.

Um einen Zuschuss zu erhalten, benötigen Sie eine Bestätigung darüber, dass Sie sich spätestens vor der zweiten Psychotherapiesitzung einer ärztlichen Untersuchung unterzogen haben.

Diese Untersuchung dient dazu, eventuelle körperliche Erkrankungen abzuklären, die die seelische Problematik vielleicht mit bedingen. Die Untersuchung kann von einem praktischen Arzt durchgeführt werden, für die Bestätigung gibt es ein Formular. Die Untersuchung bezieht sich nur darauf, ob körperliche Erkrankungen vorliegen, nicht aber darauf, ob eine Psychotherapie notwendig oder zweckmäßig ist.

Für einen Kostenzuschuss zu den ersten zehn Psychotherapiesitzungen genügt es, neben dieser ärztlichen Bestätigung die Honorarnote der Psychotherapeutin bei der zuständigen Krankenkasse einzureichen. Für einen Kostenzuschuss ab der elften Psychotherapiesitzung muss ein Antrag auf Kostenzuschuss wegen Inanspruchnahme einer freiberuflich niedergelassenen Psychotherapeutin gestellt werden, auf dem von der Psychotherapeutin einige Angaben zur Therapie beantwortet werden. Dieser Antrag muss vor der elften Psychotherapiestunde eingereicht werden, um den Zuschuss ohne Lücke weiter beziehen zu können.

Die Krankenkasse prüft den Antrag und kann dann den Kostenzuschuss für maximal 50 weitere Psychotherapiesitzungen bewilligen. Wenn die Psychotherapie länger dauert, muss vor Ablauf dieser Zahl ein neuer Antrag gestellt werden.

Die meisten Krankenkassen leisten nachstehend angeführte Zuschüsse:

Therapieart Dauer Kostenzuschuss
Einzeltherapie 30 Minuten EUR 12,72
50 Minuten EUR 21,80

Sie können sich hier den Antrag auf „Kostenzuschuss für Psychotherapie“  und die „Bestätigung und Information als PDF downloaden  (Quelle: Kärntner Gebietskrankenkasse).

 

INFORMATIONSBLATT PSYCHOTHERAPEUTISCHE BEHANDLUNG

Psychotherapie aerztliche Untersuchung

Psychotherapie Antrag